Freiwilligkeit – alle Beteiligten einschließlich des Mediators können nach einer Sitzung die Mediation jederzeit abbrechen.
Vertraulichkeit – Der Mediator äußert sich außerhalb der Mediation nicht zu den Verfahrensinhalten. Denn nur so können die Parteien ihre Interessen und die hierfür
wesentlichen Informationen offen mitteilen.
Ergebnisoffenheit – Eine Mediation ist dann nicht möglich, wenn das Ergebnis bereits zu Beginn feststehen soll. Alle Konfliktparteien müssen mit einer gewissen
Verhandlungsbereitschaft in die Mediation gehen. Dies umfasst auch die prinzipielle Verhandlungs- und Abschlussfähigkeit der Beteiligten, ein Aspekt, der insbesondere bei umfangreichen
Verfahren in der Wirtschaft oder im öffentlichen Bereich zum Tragen kommt.
Allparteilichkeit – Der Mediator leitet die Mediation allparteilich, das heißt, er steht auf der Seite jedes Beteiligten. Diese Haltung geht deutlich über eine einfache
Neutralität hinaus.
Kooperationsbereitschaft - Voraussetzung ist, dass, die Konfliktpartner freiwillig an der Mediation teilnehmen, ein grundlegendes Interesse an Kooperation, Verständigung und
an guten zukünftigen Beziehungen haben, sowie sich auf Selbstverantwortlichkeit, Diskretion und Vertraulichkeit verständigen.